Jede Lehrkraft, die mit der Aufsicht über Schülerinnen und Schüler beim Schwimmen (Schwimmunterricht) und Baden (z.B. Klassenfahrt) betraut werden soll, muss über eine aktuellen Nachweis der Rettungsfähigkeit verfügen, der nicht älter sein darf als 4 Jahre.
(Auffrischungspflicht / Ausschlusskriterium; Anforderungen siehe Erlass Sicherheitsförderung im Schulsport)

Entsprechende Fortbildungsangebote für den Nachweis der Rettungsfähigkeit finden Sie im entsprechenden Online-Portal sowie in den regelmäßig erscheinenden Fortbildungskatalogen der Bezirksregierung Köln.

 

Der Erwerb / die Auffrischung des Deutschen Rettungsschwimmabzeichens (DRSA) bildet eine weitere Möglichkeit, den o.g. Nachweis der Rettungsfähigkeit zu erfüllen und hat darüber hinaus den Vorteil, auch Kompetenzen nachzuweisen, die z.B. für die Anleitung weiterer Aktivitäten (z.B. Bootssport, Schwimmen im Freigewässer etc.) erfült werden müssen.

Ein evtl. vorhandenes Rettungsschwimmabzeichen muss zwar bei Lehrkräften formal nicht aufgefrischt werden, entbindet aber nicht vom o.g. verpflichtenden (Mindest-) Nachweis der Rettungsfähigkeit alle 4 Jahre.

Zudem müssen alle Lehrkräfte aufgrund der sog. ‚Pflicht zur Selbstprüfung‘ in jeder Situation sicher stellen, dass sie die Kompetenzen der je nach Sportart und genutztem Gewässer evtl. benötigten Qualifikationsstufe auch aktuell erfüllen (Bsp.: Klassenfahrt; Bootssport oder Schwimmen im Meer).

Durch den Ersterwerb / die Auffrischung eines Rettungsschwimmabzeichens wird also sowohl eine aktuelle Rettungsfähigkeit nachgewiesen als zudem auch offiziell bestätigt, dass die Kompetenzen des jeweils abgelegten Rettungsschwimmscheins aktuell erfüllt werden – die ‚Pflicht zur Selbstprüfung‘ (s.o.) wird also durch ein objektives Prüfungsverfahren explizit nachgewiesen und beurkundet.

Die Leistungsanforderungen für die unterschiedlichen Rettungsschwimmabzeichen finden Sie hier.

Sie interessieren sich für die Auffrischung der Rettungsfähigkeit oder eines Rettungsschwimmabzeichens? Dann kann ich Ihnen zwei Möglichkeiten anbieten ...

1 . Durchführung einer Fortbildung für Interessenten

Als DLRG-Ausbilder für Rettungsschwimmen biete ich regelmäßig Aus- und Fortbildungsveranstaltungen an.

Wenn Sie sich für eine entsprechende Fortbildung interessieren, dann tragen Sie Ihre Daten einfach über einen Klick auf den Button am Seitenende in eine Online-Maske ein.

Sobald sich eine ausreichende Anzahl an Interessenten auf diesem Weg gemeldet hat schlage ich allen potentiellen Teilnehmer*innen einen Fortbildungstermin vor.

2 . Durchführung einer Fortbildung für ganze Fachkonferenzen oder Schulgruppen

Wenn Sie eine Fortbildung für eine bereits bestehende Gruppe benötigen (z.B. Fachkonferenz Sport, Lehrerkollegium etc.), dann nehmen Sie bitte direkt Kontakt mit mir auf.

In Absprache mit Ihrer Schulleitung werden wir sicher eine Möglichkeit finden, die sich sowohl mit Ihren privaten wie auch schulischen Anforderungen in Einklang bringen lässt.

Für eine entsprechende Anfrage oder Rückfragen jeder Art stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Neuerwerb / Auffrischung der allgemeinen Rettungs­fähigkeit

Als einzelne/r Interessent*in für eine entsprechende Fortbildung tragen Sie bitte Ihre Daten in das Formular ein. Sobald sich eine ausreichende Zahl an Interessent*innen gemeldet hat, werde ich mich mit einem konkreten Terminvorschlag bei Ihnen melden.

Neuerwerb / Auffrischung des Rettungs­schwimm­abzeichens Bronze / Silber

Als einzelne/r Interessent*in für eine entsprechende Fortbildung tragen Sie bitte Ihre Daten in das Formular ein. Sobald sich eine ausreichende Zahl an Interessent*innen gemeldet hat, werde ich mich mit einem konkreten Terminvorschlag bei Ihnen melden.

Neuerwerb / Auffrischung des DLRG-Rettungs­schwimm­abzeichens Bronze / Silber

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